Fremdwährungskredite mit Tilgungsträger: Wege aus der Klemme
Eigentlich hätte man als Kreditnehmer im Schweizer Franken derzeit ausreichenden Grund zujubeln:
• Die Zinsen sind in den Keller gegangen; der Drei-Monats-EURIBOR hat in wenigen Monaten um mehr als drei Prozent nachgegeben.
• Auch die Zinsen im Schweizer Franken sind auf Rekord-Tiefs, und die Währung ist gegenüber dem Euro - nach einem kurzen „Aussetzer" im Oktober 2008 - sehr stabil, und ja, die Schweizer Nationalbank hat mit einer deutlichen Intervention an den Devisenmärkten klargemacht, dass sie derzeit sicher keinen starken Franken mag.
Wenn da nicht das Problem mit den Tilgungsträgern wäre. Hier tut sich bei vielen Kreditnehmern eine Finanzierungslücke auf. Wobei das wiederum gar nicht so schlimm ist, wie es aussieht: Die meisten Kreditnehmer befinden sich noch im ersten Viertel des Ansparzeitraums (die meisten Fremdwährungskredite wurden ab 2001 mit einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren vergeben). Sie würden sogar davon profitieren, wenn die Aktienkurse jetzt noch längere Zeit niedrig bleiben, solange sie in ein paar Jahren wieder zu steigen beginnen (mehr dazu weiter hinten im Text).
Es gibt allerdings auch wirklich Geschädigte: Wer spekulative Aktienfonds, „gegen die Wand gefahrene" Dach-Hedge-Fonds oder gar Immobilienaktien als Tilgungsträger verwendete, die von „Finanzberatern" mit Renditeprophezeiungen von sieben bis zehn Prozent verkauft wurden, hat nun definitiv ein Problem.
„Weg mit den Fremdwährungskrediten"
Echtes Problem oder nicht, holt die internationale Finanzkrise die Kreditnehmer nun massiv ein. Der Hintergrund dafür ist so einfach wie „ungerecht": Die Banken, die ihre Milliardenlöcher ganz woanders aufgerissen haben, versuchen diese nun auf alle möglichen Arten zu stopfen. Zum Beispiel indem sie bei privaten Kreditnehmern deutlich mehr verdienen wollen als zuvor. Und dies wiederum zum Beispiel, indem sie sie aus den für sie wenig ertragreichen Tilgungsträger-Modellen rausekeln und zum Wechsel in die altbekannten Abstattungskredite bewegen wollen.
Die andere Klemme, in der sich die Kreditnehmer völlig unschuldig befinden: Die Finanzmarktaufsicht und die Banken nutzen die Krise, um die bei beiden wenig beliebten Finanzvermittler loszuwerden. Viele davon lebten gut vom Verkauf von Fremdwährungs-/Tilgungsträger-Modellen (und viele wussten beim Verkauf tatsächlich nicht, was sie tun). Das Neugeschäft ist aber so gut wie zusammengebrochen, weil die Banken kaum neue Fremdwährungskredite vergeben, |und mehr als die Hälfte dieser Zunft wird wahrscheinlich dieses Jahr nicht überleben. Die Banken haben 100 Prozent dieser Kredite vergeben und rund 50 Prozent der Tilgungsträger vermittelt, heute wollen sie davon nichts mehr wissen.
„Weg mit den Fremdwährungskrediten", lautet also das simple Motto hinter vorgehaltener Hand bei den meisten Banken und auch dort stößt das nicht nur auf Zustimmung. „Die Risikomanager haben das Kommando übernommen", sagt ein Insider. „Es ist unfair, wenn die kleinen Kreditnehmer die Rechnung für alle Fehler zahlen müssen, die die Banken selbst gemacht haben", sagt ein anderer.
Schauen, wo man bleibt
Wer heute einen Fremdwährungskredit mit einem Tilgungsträger hat, muss also tatsächlich schauen, wo er bleibt (zumal wie erwähnt der Finanzberater, der diese Konstruktion einst vermittelte, mit hoher Wahrscheinlichkeit abhanden kommt). Die wichtigste Grundregel dabei ist: Es gibt ganz selten wirklichen Handlungsbedarf. Nur wer einen Tilgungsträger hat, der in den Keller ging und wenig Hoffnung hat, dass er von dort jemals zurückkehrt, muss garantiert etwas tun. Nämlich den Schaden begrenzen und auf einen anderen Tilgungsträger umsatteln.
Schweizer Franken kaum mehr günstiger
Ein zweiter - durchaus angenehmer -Handlungsbedarf besteht darin, dass die Zinsen im Euro so tief gesunken sind, dass es sich wegen der Zinsdifferenz (erstmals seit vielen Jahren unter einem Prozent) zum Schweizer Franken kaum mehr auszahlt, das Risiko der Fremdwährung zu tragen. „Wir raten allen, die mit dem Franken jetzt in der Gewinnzone sind, in den Euro zu wechseln. Generell raten wir zu einem Stop-Loss, um sich gegenüber raschen Kursanstiegen des Franken abzusichern", rät Hans Moll, Leiter der S-Immofin aus der Erste-Bank-Gruppe.
Auch Fremdwährungsspezialist Gerhard Massenbauer (Censeo) sieht das ähnlich, zumal die EZB vielleicht noch einmal die Zinsen senkt: „Der Schweizer Franken ist im Aufwärtstrend. Falls die Schweizer Nationalbank wieder intervenieren muss und es aber nicht schaffen sollte, den Franken tief zu halten, könnte ein Damm brechen und der Franken deutlich aufwerten. 1,40 zum Euro sind denkbar. Wir empfehlen in jedem Fall einen Ausstieg, wenn der Franken auf 1,55 oder 1,56 zum Euro geht."
Nichts gefallen lassen!
„Egal ob die Bank eine Zwangskonvertierung in Euro vornimmt, ob sie einen Liquiditätsaufschlag einhebt oder zusätzliche Sicherheiten verlangen will, es hängt ganz vom Kreditvertrag ab, ob sie das darf oder nicht", erklärt Christian Winternitz von der Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz, „wobei aber immer auch noch zu prüfen ist, ob eine Vertragsklausel rechtlich zulässig ist." Speziell eine Zwangskonvertierung ist eine rechtlich für die Bank heikle Angelegenheit: „Wenn das den Kunden einseitig benachteiligt, ist es sittenwidrig", so Winternitz.
Wie die Banken hier vorgehen, ist ganz unterschiedlich. Manche Banken wollen ihr „Fremdwährungs-Exposure" schnell reduzieren. Andere pochen auf Ruhe und Vertragstreue gegenüber ihren Kunden: „Wir wissen, dass aus heutiger Sicht viele Kunden ein Problem mit ihrem Tilgungsträger haben.
Aber für uns ist ein Vertrag ein Vertrag. Wir tun daher nichts. Wie erhöhen weder die Kosten noch versuchen wir die Kunden aus der Fremdwährung oder aus dem Tilgungsträger rauszudrängen", betont man in der BAWAG PSK. „Und wir halten das auch rechtlich für bedenklich: Wenn wir dem Kunden einen Tilgungsträger ausreden und er steigt aber dann aus, besteht dann da nicht auch eine Haftung für uns?"
Sondertilgungen oder Verlängerung der Laufzeit
Tatsache ist nun allerdings, dass die meisten Fondspolizzen, die im Lauf der letzten Jahre als Tilgungsträger angespart wurden, heute deutlich „unter Wasser" sind. Verluste von 50 Prozent der Aktienfonds sind gar nicht so selten.
Das ist natürlich schlimm, andererseits auch wieder nicht, wenn die Laufzeit nur lange genug ist. Der Cost-Averaging-Effekt wird hier nämlich nachdrücklich helfen: Um dieselbe Monatsrate erhält man bei Kurshalbierung heute ja doppelt so viele Fondsanteile. Die Rechnung geht natürlich nur dann auf, wenn die Aktienkurse wieder einmal steigen, aber wenn die Restlaufzeit des Modells zehn Jahre oder mehr beträgt, stehen die Chancen darauf ja ganz gut. Spätere Kurssteigerungen gegen Ende der Laufzeit müssen dann aber unbedingt benutzt werden, um Risiko rauszunehmen und auf sichere Anlageformen umzusteigen. Ein „Crash kurz vor der Ziellinie" kann das gesamte Modell noch einmal zum Kippen bringen.
Damit ist das Problem aber nur teilweise gelöst, denn aus heutiger Sicht besteht eine Unterdeckung. Falls die Bank nun vorstellig wird, gibt es - abgesehen von der Frage, ob sie das überhaupt darf - zwei Möglichkeiten, dem zu begegnen: Monatlich höhere Zahlungen auf den Tilgungsträger oder Sondertilgungen einzuplanen. Das muss gar nicht sofort sein, sondern beispielsweise ein Bausparvertrag, der in zwei oder drei Jahren fällig wird. „Wir akzeptieren Aufstockungen oder Sondereinzahlungen auf den bestehenden Tilgungsträger", betont man auch in der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.
Ganz wichtig: Selbst wenn die Bank auf die Umstellung auf einen Abstattungskredit besteht, sollte man den vorhandenen Tilgungsträger nicht kündigen oder stilllegen. Das ist reine Geldvernichtung, auch einen alten Tilgungsträger kann man als Sondertilgung in einen neuen Abstattungskredit einbauen.
Die abschließende Tabelle zeigt Ihnen anhand eines Zahlenmodells die ungefähren Größenordnungen, wie sich Kurseinbrüche, höhere Einzahlungen, die Verlängerung der Laufzeit oder eine Stilliegung des Tilgungsträgers auswirken.
Die große Rechenhilfe für geschädigte Tilgungsträger
Mit diesem Musterbeispiel können Sie sich durchrechnen, wie gut Sie mit Ihrem Tilgungsträger liegen und welche Änderungen wie viel bringen - oder kosten – würden
Was Sie jetzt tun sollten - und was sicher nicht
- Unterschreiben Sie grundsätzlich einmal nichts, was Ihnen die Kredit gebende Bank zusendet und was auch nur im Entferntesten nach einer Änderung des Kreditvertrags aussieht.
- Kündigen Sie Ihren Tilgungsträger nicht und legen Sie ihn auch nicht still, außer er ist ein ganz offensichtlicher Reinfall (Immofinanz, MEL, Primeo).
- Wenn Sie innerhalb einer Fondspolizze (fondsgebundene Lebensversicherung) ansparen und kostenlos innerhalb einer Fondspalette switchen können: Lassen Sie sich beraten und wechseln Sie im Zweifelsfall zu einem Mix aus Bluechip-Aktien, ausgewogenen Aktien-/Anleihen-Fonds, Unternehmensanleihen-Fonds und vielleicht etwas Emerging-Markets-Aktien. Alles andere erscheint in der jetzigen instabilen Finanzmarktlage sehr riskant.
- Prüfen Sie, ob die Bank im letzten Jahr nicht entgegen den Verträgen die Aufschläge erhöht oder zusätzliche Kosten eingeführt hat.
- Nützen Sie einen günstigen Franken-Kurs (über 1,55 zum Euro), um angesichts geringer Zinsenersparnis zurück in den Euro zu wechseln, und sichern Sie sich gegen abrupte Kursanstiege des Franken mit einer Stop-Loss-Order ab (z. B. bei 1,46).
- Bei Liquiditätsnöten: Verhandeln Sie mit Ihrer Bank über eine Verlängerung der Laufzeit oder über Sondertilgungen, aber nicht über eine Kündigung des Tilgungsträgers.
- Falls Sie das Kreditmodell ändern wollen: Trachten Sie danach, den bestehenden Tilgungsträger darin einzubauen (Stichwort Sondertilgung).
- Rein spekulativ kann der Yen für einen Fremdwährungskredit ins Auge gefasst werden: bei weiter großen Schwankungen sollten auch Kurse von 140 und sogar bis 150 möglich sein, angesichts der absehbaren japanischen Mega-Rezession im diesen Jahr.
- Zinsen braucht man derzeit nicht absichern, die Zinsen werden eher nach unten gehen.
- Bausparen ist für sicherheitsbewusste Kreditnehmer derzeit eine sehr interessante Alternative, mit günstigsten Einstiegskonditionen und einem Zinsendeckel bei sechs Prozent.
